Windenschlepp-Berechtigung

Das Starten an der Schleppwinde erfordert zusätzliche Vorbereitungs- und Vorsichtsmaßnahmen bei denen immer mehrere Personen zusammenarbeiten müssen. Deshalb muß jeder Pilot der an der Winde fliegen will auch die Aufgaben des Startleiters beherrschen und ausüben.
Fluglehrereinweisung
Fluglehreraufsicht bei Flug- und Startleiterübungen
Funkbetreuung Theorie (Luftrecht, Technik, Verhalten in besonderen Fällen)
Dauer:
mind. 3 Theoriestunden / 20 Windenschleppstarts / 10 Startleiterübungen
Voraussetzungen:
Vollendung des 14. Lebensjahres / knöchelstützendes Schuhwerk / körperliche Fitness
Kosten:
(Preise unter Vorbehalt)
290,-